Es ist schon einige Jahre her, da habe ich mich mal bei Lovebuy.de angemeldet, um dort überflüssige VHS-Videokassetten mit Aufklärungsmaterial für Erwachsene zu verkaufen, die hier eh nur verstaubten. Bei eBay konnte man so was ja nicht loswerden also brauchte man eine Plattform “ab 18″.
Lovebuy war damals eine reine Auktionsplattform für solches Material und zudem Kostenfrei. Heute ist der Laden eher so was wie ein Anzeigenmagazin für Käüfliche Liebe – und zudem sehr erfolglos.
Die Kassetten hatte ich damals nicht verkauft und mich seit dem auch nie wieder dort angemeldet.
Mittlerweile wurden irgendwann die AGB einseitig geändert, so daß aus einem kostenfreien Angebot unter “stillschweigender Zustimmung” ein teures Vergnügen mit einem Jahresbeitrag wurde.
Natürlich – das weis jeder Jurist im ersten Semester – ist so etwas überhaupt nicht zulässig und erst recht nicht “Stillschweigend”.
Die Firma Signs21, die der Besitzer der Onlineplattform war, versuchte natürlich wider besseren Wissens über einen Anwalt, der es noch besser wissen sollte die Beiträge über e-Mail Mahnungen udn Inkasso einzutreiben. Dies scheiterte aber vor Gricht kläglich und als Konsequenz wurde die Plattform an die Firma VMA Management verkauft, die wiederum selbst in das gleiche Horn blies.
Nach dem Motto: Wenn von 100 angeschriebenen 5 so dumm sind und wirklich bezahlen haben wir unser Geld verdient.
So bekam auch ich plötzlich nach Jahren des Schweigens eine Mahnung per eMail, die ich nach gründlicher Recherche so beantwortete:
Sehr geehrter Herr Ra Hübner,
die Forderung Ihrer Mandantin ist mir unverständlich und unhaltbar.
Es existiert keine Vertragsgrundlage zwischen ihrer Mandantin und meiner Person, da ich weder einem Vertragsverhältnis zwischen meiner Person und ihrer Mandantin
zugestimmt noch Leistungen durch Ihre Mandantin bezogen habe.
Aufgrund der bekannten Umstände
- Beschluss des AG Wuppertal vom 10.03.2009 sowie
- Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg AZ 512 Js 62044/08
habe ich gegen Ihre Mandantin zeitgleich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Betrugsversuch erstattet.
Ich sehe die Sache hiermit als erledigt an.
MfG, Andre Bryx
Und wie geschrieben zeitgleich bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (poststelle @ sta-ol.niedersachsen.de) wie folgt Anzeige erstattet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hier mich erstatte ich
Andre Bryx
xxxxxxxxxx
Anzeige gegen die
VMA Management GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Keil
Eichendorfstr. 17a
33014 Bad Driburg
wegen Betrugsversuchs
Die VMA Management GmbH fordert mich per Mail durch Ihrern Rechtsanwalt Arne Kai Hübner zur Zahlung für “Leistungen” in Höhe von 99 Euro (+”Mahngebühren”) auf.
Die Forderung ist unhaltbar.
- Es existiert kein Vertragsverhältnis zwischen meiner Person und der VMA Management GmbH.
- Ich habe nie einem Vertragsverhältnis zwischen meiner Person und der VMA Management GmbH zugestimmt
- Mir ist nie eine Leistung in Rechnung gestellt worden, noch habe ich eine Mahnung erhalten.
Ich gehe davon aus, daß dies – wie bekannt sein sollte – ein Betrugsversuch ist.
Angehängt finden Sie das Schreiben (via eMail) des Ra Hübner.
MfG, Andre Bryx
Seit dem nix mehr gehört…..
Ich wundere mich sowiso, wie ein Anwalt seine Zulassung behalten kann, der entgegen bekannter geltender Rechtssprechung Forderungen erhebt, die völlig haltlos sind und zudem ganz klar Unwahrheiten und sogar Nötigungen ausspricht. Ob ich auch mal bei der zuständigen Anwaltskammer nachhaken sollte?
Keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung:
Wer so einen Rechtsmüll bekommt sollte sich wehren – egal wie lächerlich die Sache ist.
Eine Anzeige kostet nichts und bringt einem auch keinen Ärger, solange man nicht wieder besseren Wissens handelt.
Und auch nicht vom Inkasso ärgern lassen!
Mit denen zu Diskutieren ist fruchtlos. Denn die wollen nur Geld, egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Auch nicht auf “Anzahlungsangebote” eingehen oder gar auf rechtswidrige Drohungen reagieren.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt soll man handeln und diesen mit dem entsprechenden Kreuzchen “Widerspruch” zurückschicken. Dann muss nämlich der Antragssteller Klage erheben und die Kosten dafür vorstrecken. Bei DER Rechtslage kann er das Geld aber auch gleich verbrennen…
Dazu genuscheltes