In den Augen eines normalen Bürgers schon fast Unglaublich was momentan passiert:
Bei einem Staatsanwalt wurde 2001 sowie auf dem dienstlichen als auch dem privaten Computer Kinderpornographie in nicht unerheblichen Maß gefunden. Aufgrund der gefundenen Mengen kann man diese Person schon als Pädophil veranlagt bezeichnen.
Normalerweise würde man nun angeklagt, verurteilt, aus dem Job geworfen und gesellschaftlich verachtet werden.
Nicht so bei diesem Straatsanwalt.
Mit einer Zahlung von 6000 Euro “kaufte” er sich unbeschadet einer weiteren Strafvefolgung nach Paragraph 153a StPO frei und dienstrechtlich bekam er nur eine Diziplinarstrafe mit Eintragung in der Personalakte
Alleine das sorgte schon damals für allgemeines Erstaunen und das alte Sprichwort “eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus” konnte man hier in den obersten Justizlkreisen nur mit Entsetzen beobachten.
Aber wo keine Verurteilung, da keine Tat – somit eine blütenweisse Weste und auch die disziplinarischen Eintragungen mussten nach 3 Jahren “per Gesetz” aus der Personalakte getilgt werden.
So geschah es nun, das sich dieser Staatsanwalt als Gruppenleiter in der mittleren Leitungsebene seiner Behörde bewarb, hervorragende Beurteilungen seiner Vorgesetzten bekam und schließlich auch entsprechend befördert wurde.
Diese sorgte unter seinen Kollegen zum Glück für erheblichen Aufruhr, doch von der Dienstseite aus verbat man sich jegliche Kritik, da ausschließlich nach dienstlichen Leistungen und Empfehlungen geurteilt wurde.
http://www.nw-news.de/owl/3371155_Kinderpornos_Staatsanwalt_befoerdert.html
http://www.jurablogs.com/de/kinderporno-staatsanwalt-endgueltig-weg-vom-fenster
Wie kann man das verstehen?
Heute werden Arbeiter gekündigt, weil sie 20 cent geklaut, von ´ner Frikadelle genascht oder einen pöbelnden Vorgesetzten angeraunzt haben und all dies wird unaustilgbar zum lebenslangen Begeleiter in den Personalunterlagen und den Arbeitszeugnissen festgehalten.
Wer Geld unterschlagen hat wird wohl kaum noch einen vertrauenswerten Job bekommen oder oder leitender Angestellter einer Bank.
Wer als Schläger wegen Körperverletzung verurteilt wird bekommt wohl kaum noch mal einen §34a Schein für den Wachschutz bekommen.
Wer als Rechtsanwalt in kriminelle Machenschaften verwickelt ist, dem kann wegen wegen “Nichteignung” Berufsverbot erteilt werden.
Aber ein Staatsanwalt, der eines der ekelhaftesten Vergehen überführt wird kommt erstens Straffrei davon und wird später auch noch belohnt. Pfui!
Es wird mal wieder deutlich:
Je höher der Schaden, desto größer die Belohnung.
Korrupte Bananenrepublik! Und ich dachte so was gäbe es nur noch in 3. Welt-Ländern…